Baugrundstück in der Touristenzone in erster Reihe zum Meer
Beschreibung
Baugrundstück in der Touristenzone in erster Reihe zum Meer
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Rogoznica
Immobilien-ID:2013/202
Das Touristenresort in der Nähe der Altstadt von Trogir ist für die gastgewerbliche Nutzung geplant und liegt außerhalb der Grenzen der städtischen Siedlung im unbebauten Teil. Das Gebiet ist für Touristenunterkünfte (Hotels, Villen) mit Serviceeinrichtungen wie Pools, Restaurants, Bars, Spa, Wellness und mehr geplant. Der Standort ist über eine nicht standardmäßige Straße von Norden aus erreichbar, die rekonstruiert und erweitert werden muss, um eine angemessene Verbindung für das Touristenresort zu gewährleisten.
STÄDTEBAUPLAN – Zonenfläche = 8,97 ha, davon 7,52 ha im Besitz
* Zone für die gastgewerbliche Nutzung geplant – Hotels, Villen
* maximale Bettenkapazität 700
* Geltungsbereich der UPU, unterteilt in 14 räumliche Zonen
2 Zonen | Hotels
7 Zonen | Villen
2 Zonen | Gemeinschaftsbereiche
2 Zonen | Sport und Erholung
1 Zone | Strandbereich mit Liegeplätzen
Das vom Plan abgedeckte Gebiet ist für die gastgewerbliche Nutzung (Hotel, Villen) geplant; Die maximale Bettenkapazität beträgt 700 Betten.
In den für Sport (R1) und Erholung (R2) vorgesehenen Bereichen werden Fußgängerwege, Treppen und Liegeflächen in das natürliche Gelände integriert. Es ist möglich, offene Spielplätze und Schwimmbäder, Sanitäranlagen, Duschen, Infrastrukturgebäude und kleine gastronomische Einrichtungen zu planen. Die als Strandbereich (R3) gekennzeichnete Zone befindet sich zwischen der westlichen und östlichen Grenze des Plans. Ein Küstenweg trennt diesen Bereich von der Sport- und Erholungszone. Innerhalb des Strandbereichs ist es möglich, Fußgängerwege, Treppen, Rampen für Behinderte, Duschen und Planenkabinen zum Umkleiden zu planen. Ein Teil dieses Bereichs ist auch als Anlegestelle vorgesehen.
Grünflächen (Z) werden zum Zwecke des Umweltschutzes (instabile Hänge) angelegt. Innerhalb dieser Zone kann Infrastruktur sowie Fahrzeugzufahrten zu Baugrundstücken und Fußwegen angesiedelt werden.
Mindestens 40 % der Gesamtfläche jeder Raumeinheit müssen für die Landschaftsgestaltung vorgesehen sein (mit der Einrichtung von Fußgängerstraßen, Plätzen, Ruhezonen usw.) und mindestens 10 % der Gesamtfläche jeder Raumeinheit für Schwimmbäder, offene Sportplätze usw., was insgesamt 50 % der Fläche jeder Raumeinheit ausmacht.
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